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Das Kesselhaus

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Prüfanforderungen im Kesselhaus

Die Anforderungen an die regelmäßige Prüfung variieren je nach den nationalen Vorschriften und der Art der installierten Geräte.

Prüfanforderungen im Kesselhaus

Die folgenden Prüfroutinen werden von der britischen HSE (Health and Safety Executive) für ein bemanntes Kesselhaus gefordert.

Externe Messkammern (Schwimmer- oder Elektrodenregelungen)

Täglich:

  1. Es ist ein Durchspülen der Messkammern erforderlich, wobei sequentielle Spülventile verwendet werden, um angesammelten Schlamm zu entfernen.
  2. Es werden unabhängig voneinander der erste und zweite Niedrigwasseralarm getestet.

Wöchentlich:

  1. Absenken des aktuellen Kesselwasserstands auf den ersten Niedrigwasserstand (durch Verdampfung) und dann auf den zweiten Niedrigwasserstand durch Abschlammen. Der Hauptgrund für diesen wöchentlichen Test ist es sicherzustellen, dass der Alarm ausgelöst wird, und zwar auf dem richtigen Niveau, wenn der Füllstand im Kessel langsam sinkt (da Schwimmer klemmen könnten).
  2. Der Hochwasseralarm wird in der Regel wöchentlich getestet.

Direkt eingebaute Niveauregelungen mit innenliegenden Schutzrohren

Ein täglicher Test ist nach wie vor erforderlich, aber das bedeutet, dass der tatsächliche Wasserstand gesenkt werden muss, es sei denn, es werden Testeinrichtungen eingebaut. Der Zeitaufwand und der Verlust von Wärme, Wasser und Wasserchemikalien machen dies nur bei kleineren Kesseln wirklich sinnvoll.

Die britischen Aufsichtsvorschriften sehen vor, dass für „normale“ (z. B. nicht selbst überwachende, nicht hochintegrierte) Regelungen während des Kesselbetriebs jederzeit ein geschulter Kesselwärter vor Ort sein muss.


Prüfanforderungen in einem unbemannten Kesselhaus 

In vielen Ländern und in allen Branchen besteht die Notwendigkeit oder der Wunsch, Dampfkesselanlagen unbeaufsichtigt zu betreiben. Dies hat zur Entwicklung spezieller, hochintegrierter, „selbst überwachender“ Füllstandsalarme und Regelungen für mehr Sicherheit bei Niedrigwasserstand geführt.

Für außen montierte Schwimmerregelungen werden automatische Spülventile sowie eine Regelung benötigt, die ein automatisches, sequentielles Spülen der außen liegenden Messkammern und die elektrische Prüfung der außen montierten Kesselniveauregelung durchführt (Bild 3.20.2).

Direkt eingebaute Schwimmerniveauregler müssen mit einer Prüfeinrichtung, sowie einem Regelungssystem ausgestattet sein, das dann die direkt montierten Niveauregler automatisch und elektrisch prüft (Abbildung 3.20.3).

Automatisches Testsystem für direkt montierte Elektrodenniveauregelungen

Bei hochintegrierten, selbst überwachenden Elektrodenniveauregelungen wird die „Selbstüberprüfung“ über die Sonde und die zugehörige Regelung durchgeführt, so dass ein weiteres, spezielles Prüfsystem nicht erforderlich ist. Die neuesten Leitfähigkeitssysteme, die über eine hochintegrierte Selbstüberwachungsfunktion verfügen, werden kontinuierlich und elektronisch auf Fehler überprüft.

Diese Fehler können die Bildung von Ablagerungen oder Schmutz auf der Sonde sowie das Eintreten von Feuchtigkeit in die Sonde umfassen. Wird ein solcher Fehler erkannt, löst die Regelung einen Alarm aus und veranlasst die sichere Abschaltung des Kessels.

Der Hauptvorteil dieser speziellen Niedrigwasserstandsalarme liegt nicht nur in der erhöhten Sicherheit, sondern auch darin, dass keine täglichen Prüfungen erforderlich sind. Das bedeutet, dass es wenig Sinn macht, hochintegrierte Elektrodenregelungen in außenliegenden Messkammern einzubauen, bei denen es immer noch notwendig wäre, die Messkammern täglich zu spülen, um Schlamm zu entfernen.

Selbst überwachende Elektroden mit hoher Integrität für Niedrigwasserstandsalarme werden daher in innenliegende Schutzrohre eingebaut.

Nach den britischen Vorschriften muss der manuelle wöchentliche Test weiterhin durchgeführt werden. Dort wo in Deutschland zugelassene, hochintegrierte, selbst überwachende Niederwasseralarmelektroden eingebaut sind, beträgt der Abstand zwischen den manuellen Prüfungen 6 Monate.

Wenn hochintegrierte Selbstüberwachungssysteme installiert sind, beschränken sich nach den britischen Vorschriften die Überwachungsanforderungen darauf, jemanden vor Ort zu haben, der auf jeglichen Alarm reagieren und weitere Hilfe anfordern kann. Ein entsprechend ausgebildeter Wachmann oder Pförtner könnte als geeignet angesehen werden.

Zusammenfassung

Wenn das Alarmsystem für Niedrigwasserstände in externen Messkammern untergebracht ist, müssen diese manuell gespült und geprüft werden, und zwar mindestens einmal täglich. In diesen Fällen muss ein geschulter Kesselwärter vor Ort sein, wenn der Kessel in Betrieb ist, auch während den „Stand-by-Zeiten“ (Nacht und Wochenende).

Der geschulte Kesselwärter muss sich nicht ständig im Kesselhaus befinden, aber sofort auf die Füllstandsalarme reagieren können. 

Wenn hochintegrierte, selbst überwachende Niedrigwasseralarme im Kesselgehäuse montiert werden und diese sich automatisch selbst testen, müssen sie nur einmal pro Woche von einem geschulten Kesselwärter einer vollständigen Funktionsprüfung unterzogen werden. 

Wenn normale Niedrigwasseralarme (Schwimmer oder Elektroden) in externen Messkammern eingebaut sind, müssen automatische Spülventile eingebaut werden, damit das Alarmsystem als selbst überwachend gilt. Ein ausgebildeter Kesselwärter muss nicht immer vor Ort sein, und eine andere Person (Wachmann oder Pförtner) kann stattdessen im Rahmen seiner Aufgaben während der Stand-by-Zeiten für den Kessel zuständig sein. 

Diese Person sollte immer in der Lage sein, richtig auf die Kesselalarme zu reagieren und den Kessel bei Bedarf abzuschalten. Je nach Art der Installation gibt es also zwei mögliche Arten der Überwachung: Ein ausgebildeter Kesselwärter (oder ein Techniker), der mit der Bedienung des Kessels und seiner Regelung vertraut sein muss; oder eine Person wie ein Wachmann, der zwar kein ausgebildeter Kesselwärter ist, aber mit dem Alarmabläufen vertraut sein und das Verfahren zum Abschalten des Kessels kennen muss.

Tabelle 3.20.1 Prüfung nach UK HSE (Health and Safety Executive)

  Standardregelungen Hochgenaue, selbstüberwachende Regelungen
In externen Messkammern Täglicher Test (plus wöchentlicher "echter" Test) -
Im Kesselmantel Täglicher ("echter") Test Wöchentlicher ("echter") Test

Prüfung von Dampfkesselregelungen

In allen Kesselvorschriften wird betont, dass eine regelmäßige Prüfung der Kesselregelung, insbesondere im Hinblick auf den Wasserstand, eine wichtige Anforderung ist. Alle Prüfungen sollten bei Wasser im sichtbaren Bereich der Wasserstandsanzeige durchgeführt werden.

Alle Prüfungen sollten von einem geschulten Kesselwärter durchgeführt werden. Bei Füllstandsregelungen, die in Messkammern mit manuellen Spülventilen montiert sind, beinhaltet die Prüfung, dass die Spülventile mindestens einmal täglich betätigt werden, um das Wasser in jeder Kammer abzusenken und die Funktion der Wasserstandsregelung sowie der Regelung/Alarme auf dem ersten und zweiten Niedrigwasserstand zu testen. Gleiches gilt für herkömmliche (nicht selbst überwachende) Niedrigwasserstandsalarme, die direkt im Kessel montiert sind, bei denen der geschulte Kesselwärter täglich den tatsächlichen Kesselwasserstand absenken muss, um diese Alarme zu testen.

Bei hochintegrierten, selbst überwachenden Regelungen, die direkt im Kessel eingebaut sind, ist jedoch keine tägliche Prüfung erforderlich.

Für alle Arten von Niveauregelungen ist eine wöchentliche Prüfung durchzuführen, bei der die Speisewasserzufuhr abgesperrt, das Wasser durch Verdampfung auf den ersten Niedrigwasserstand und dann durch Abschlammen auf den zweiten Niedrigwasserstand abgesenkt wird. Dieser wöchentliche Test ist ein vollständiger Funktionstest, inwieweit die Anlage in der Lage ist, mit tatsächlichen Änderungen des Kesselwasserstands zurechtzukommen.

Es wird empfohlen, dass alle Prüfungen in einem Kesselbuch, für das der technische Leiter verantwortlich ist, ordnungsgemäß protokolliert werden.

Anmerkung: Diese grundlegenden Hinweise basieren auf der britischen Kesselhauspraxis und Regeln und Vorschriften. Diese Vorschriften sind weltweit unterschiedlich; hier einige Beispiele:

Australien: Es werden derzeit dynamische (schwimmende) Niederwasseralarmsysteme in den Kesselvorschriften gefordert.

Kanada: Während des Kesselbetriebs muss immer ein Kesselanlagentechniker anwesend sein.

Italien: Die Kesselverordnung besagt, dass der zweite Niederwasseralarm mechanisch sein muss.